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Reisen mit Tieren
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Margrit V. aus Artá fragt:
In letzter Zeit hörte ich immer wieder von einem neuen EU-Pass, den mein Tier jetzt braucht, doch die Infos waren für einen Laien verwirrend. Könnten Sie das bitte einmal deutlich und zusammenfassend erklären, denn nächsten Monat möchte ich eine Reise nach Deutschland unternehmen. |
Liebe Margrit,
ich bin froh, dass sie mir diese Frage stellen.
Täglich kommen Tierbesitzer in unsere Praxis, die unmittelbar vor einer Reise stehen und gar nicht wissen, bzw. einfach nicht ernst nehmen, dass es Gesetze gibt, die das Verreisen mit Tieren regeln.
Wie oft ist Enttäuschung und sogar Ärger die Reaktion auf unser Bemühen, die Bestimmungen und vielleicht auch deren Sinn zu erklären.
Selbst wenn am Zoll nur Stichproben durchgeführt werden, können Ferien doch sehr unschön enden, wenn der Liebling nicht einreisen darf, in Quarantäne landet oder sogar zurückgeschickt wird!
Aber glauben Sie mir: auch mit einem Tier im Gepäck kann Reisen stressfrei sein. Geben Sie Ihrem Haustierarzt die Chance, sich bei einer Reise frühzeitig um Ihr Tier zu kümmern!
Im Folgenden erfahren Sie, was nötig ist, wenn Sie mit ihrem Haustier in den Urlaub fahren wollen, oder wenn Sie vielleicht sogar einen neues Haustier aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen wollen:
Der EU-Heimtierpass
Neue Richtlinien zum Verreisen mit Haustieren
Die EU hat neue Bestimmungen verabschiedet, die am 01. Oktober 2004 in Kraft traten und das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen in andere Länder betreffen.
Die Tiere müssen von einem EU-Heimtierpass begleitet sein, der beim Haustierarzt individuell für jedes reisende Tier erworben und für das entsprechende Reiseland ausgefüllt wird.
Reisen innerhalb Deutschland und Spanien:
Der EU-Heimtierpass muss folgende Eintragungen enthalten:
- Eindeutige Identifizierung des Tieres durch Kennzeichnung mit Mikrochip oder Tätowierung. Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung implantiert worden sein, andernfalls wird die Impfung vom Bestimmungsland nicht anerkannt.
- Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung haben, d.h.:
Die Impfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen, darf aber nicht älter als 1 Jahr sein (es sei denn die Angaben des Herstellers weisen ausdrücklich auf eine andere Gültigkeitsdauer hin). - Im Heimtierpass muss die Transportfähigkeit des reisenden Tiers bescheinigt sein. Diese Untersuchung muss innerhalb von 24 – 48 Stunden vor Reisebeginn durchgeführt werden.
- Das reisende Tier muss entwurmt sein.
Welpen unter 3 Monaten Lebensalter benötigen:
- Eindeutige Identifizierung mittels Mikrochip oder Tätowierung
- Transportfähigkeitsbescheinigung ausgestellt 24 – 48 Stunden vor Reiseantritt
- Entwurmung
- Zusätzlich zum Heimtierpass eine offizielle tierärztliche Bescheinigung über das Alter des Tiers (Certificado Veterinario Oficial)
SPANIEN erlaubt die Einreise von Welpen unter 3 Monaten Lebensalter aus Deutschland unter folgenden Bedingungen:
- Eindeutige Identifizierung mittels Mikrochip oder Tätowierung
- Transportfähigkeitsbescheinigung ausgestellt innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt
- Entwurmung
- Zusätzlich zum Heimtierpass eine amtstierärztliche Bescheinigung über das Alter des Tiers
Die oben angeführten Bedingungen gelten nicht ausschließlich für das Reisen innerhalb Deutschland und Spanien, sondern sind auch ausreichend für etliche andere EU-Mitgliedsstaaten.
Es gibt aber auch viele Länder mit Zusatzbestimmungen und Ausnahmeregelungen, die hier nicht alle aufgeführt werden können! Zum Beispiel verbieten Italien und Finnland die Einreise von Welpen
unter drei Monaten Lebensalter und England, Irland und Malta verlangen noch bis Ende des Jahres 2011 die Titerbestimmung
für Tollwutvirus-Antikörper, die Monate im voraus bestimmt werden muss!
Wenn Sie also mit Ihrem Haustier eine Reise planen, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Haustierarzt.


